Die DSGVO tritt in weniger als zwei Wochen in Kraft. Ist Ihr ORM-Programm bereit dafür?
Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 kann Ihre bisherige Reputationsmanagement-Lösung rechtswidrig werden.
Ich habe viele Anfragen zu den Auswirkungen der Verordnung auf das authentische Kundenfeedback erhalten. Ich habe diesen Artikel geschrieben, um die fünf wichtigsten Beeinträchtigungen zu behandeln, die ich als CEO von eKomi, Europas führendem Komplettanbieter von Customer Experience-, Marktforschungs- und Reputationsmanagement-Lösungen, sehe.
Wenn Sie die vollständige DSGVO lesen möchten, klicken Sie hier.
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- Datenschutzerklärungen
Wenn Sie Kundenfeedback über eine Plattform wie eKomi erheben, verwalten, moderieren und vermarkten, ist diese Plattform Ihr Auftragsverarbeiter. Gemäß der DSGVO muss jedes Unternehmen seine Datenverarbeitungsaktivitäten in seiner Datenschutzerklärung erwähnen und erläutern, wie es die Daten der Kunden schützt und warum sie überhaupt an einen Auftragsverarbeiter übermittelt wurden.
- Mitarbeiterbewertungen
Vor kurzem wurde ein Forbes-Artikel veröffentlicht, der die unethische Praxis der so genannten „vertraulichen“ Arbeitgeberumfragen aufdeckt. In der Welt der DSGVO sollen das Betrügen von Mitarbeitern, die falsche Behandlung von Arbeitnehmerdaten und die ungerechte Entlohnung von Mitarbeitern härter sanktioniert werden.
Die DSGVO lässt jedoch offen, wie genau diese Regeln (und Strafen) aussehen werden. Gemäß Artikel 88, „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“:
Die Mitgliedstaaten können durch Gesetz oder Kollektivvereinbarungen spezifischere Bestimmungen vorsehen, um den Schutz der Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern im Rahmen der Beschäftigung sicherzustellen.
- Datenschutz
Artikel 23 besagt, dass ein DSGVO-konformer Datenschutz in die Reputationsmanagement-Software selbst integriert sein muss. Wenn Ihr Entwicklungsteam den Prozess ohne Blick auf DSGVO-konforme Datenschutzeinstellungen in Angriff genommen hat, ist Ihre Lösung möglicherweise illegal, bevor sie überhaupt fertig ist.
- Dritte geben ihre Macht ab
Nach einem Bericht der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit müssen DSGVO-konforme ORM-Lösungen (Online-Reputationsmanagement) Ver- und Entschlüsselungsoperationen lokal durchführen, sodass der Dateneigentümer und nicht der Bewertungsverarbeiter einer dritten Partei die Verfügungsgewalt über beide Schlüsselsätze hat.
Bei eKomi haben wir dieses Problem gänzlich umgangen. Unsere Lösung wird direkt auf der Infrastruktur eines Unternehmens eingesetzt und hält die Kundendaten in Kundenhand.
- Bauen Sie auf der Blockchain auf
In den letzten zwei Jahren haben Dutzende von Feedback-Management-Unternehmen Blockchain-basierte Tools zum Sammeln, Verifizieren und Speichern von Reviewerdaten veröffentlicht. Bis auf wenige Ausnahmen wird die DSGVO diese Entwicklung zum Stillstand bringen. Warum ist die Blockchain dann immer noch wichtig?
Weil eKomi zu den Ausnahmen gehört.
Unsere Lösung des DSGVO-Blockchain-Problems ist eine sehr einfache: das sogenannte Trusted Profile, ein Blockchain-basiertes Reviewerprofil, in dem Kauf- und Feedbackdaten gespeichert werden. Die eKomi-Plattform speichert die sensiblen Daten aus jedem Trusted Profile außerhalb der Chain, hält jedoch auf der Blockchain einen Verweis auf das Profil zusammen mit einem Hash-Wert vor. Passend zur oben genannten vierten Beeinträchtigung schützt eKomi die Datenprivatsphäre, indem nur Inhaber eines Trusted Profile bestimmen können, wer ihre Profile einsehen darf.
Wenn Sie alle noch offenen Fragen zu einem DSGVO-konformen Feedbackmanagement in einem Gespräch klären wollen, wenden Sie sich bitte direkt an mich. Ich helfe Ihnen gerne dabei, so schnell und kosteneffizient wie möglich DSGVO-bereit zu werden.
von Michael Ambros, CEO und Gründer von eKomi
One thought on “Die 5 wichtigsten Wege, wie die DSGVO Ihr Reputationsmanagement-Programm beeinträchtigt”