Die 5 wichtigsten Wege, wie die DSGVO Ihr Reputationsmanagement-Programm beeinträchtigt

Die DSGVO tritt in weniger als zwei Wochen in Kraft. Ist Ihr ORM-Programm dafür bereit?

Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 kann Ihre bisherige Reputationsmanagement-Lösung rechtswidrig werden.

Ich habe viele Anfragen zu den Auswirkungen der Verordnung auf das authentische Kundenfeedback erhalten. Ich habe diesen Artikel geschrieben, um die fünf wichtigsten Beobachtungen zu behandeln, die ich als CEO von eKomi, Europas führender Komplettanbieter von Customer Experience-, Marktforschungs- und Reputationsmanagement-Lösungen, sehe.

Wenn Sie die DSGVO vollständig lesen möchten, klicken sie hier.

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  1. Datenschutzerklärung

Wenn Sie Kundenfeedback über eine Plattform wie eKomi erheben, verwalten, moderieren und vermarkten, ist diese Plattform Ihr Auftragsverarbeiter. Gemäß der DSGVO muss jedes Unternehmen seine Datenverarbeitungsaktivitäten in seiner Datenschutzerklärung erwähnen und erklären, wie es die Daten der Kunden schützt und warum sie überhaupt an einen Auftragsverarbeiter übermittelt wurden.

  1. Mitarbeiterbewertungen

Vor kurzem wurde ein Forbes-Artikel  veröffentlicht, der die unethische Praxis der so genannten „vertraulichen“ Arbeitgeberumfragen aufdeckt. In der Welt der DSGVO sollen das Betrügen von Mitarbeitern, die falsche Behandlung von Arbeitnehmerdaten und die ungerechte Entlohnung von Mitarbeitern härter sanktioniert werden.

Die DSGVO lässt jedoch offen, wie genau diese Regeln (und Strafen) aussehen werden. Gemäß Artikel 88, „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“:

Die Mitgliedstaaten können durch Gesetz oder Kollektivvereinbarungen spezifischere Bestimmungen vorsehen, um den Schutz der Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern im Rahmen der Beschäftigung sicherzustellen.

  1. Datenschutz

Artikel 23 besagt, dass ein DSGVO-konformer Datenschutz in der Reputationsmanagement-Software selbst integriert sein muss. Wenn Ihr Entwicklungsteam den Prozess ohne Blick auf DSGVO-konforme Datenschutzeinstellungen in Angriff genommen hat, ist Ihre Lösung möglicherweise rechtswidrig, bevor sie überhaupt fertig ist.

  1. Dritte geben ihre Macht ab

Nach einem Bericht der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit & DSGVO-konforme ORM-Lösungen (Online-Reputationsmanagement) Ver- und Entschlüsselungsoperationen lokal durchführen, sodass der Dateneigentümer und nicht der Bewertungsverarbeiter einer dritten Partei die Verfügungsgewalt über beide Schlüsselsätze hat.

Bei eKomi haben wir dieses Problem vollständig umgangen. Unsere Lösung wird direkt auf der Infrastruktur eines Unternehmens eingesetzt und hält die Kundendaten in Kundenhand.

  1. Bauen Sie auf der Blockchain auf

In den letzten zwei Jahren haben Dutzende von Feedback-Management-Unternehmen Blockchain-basierte Tools zum Sammeln, Verifizieren und Speichern von Reviewerdaten veröffentlicht. Bis auf wenige Ausnahmen WIRD die DSGVO diese Entwicklung zum Stillstand bringen. Warum ist die Blockchain dann immer noch wichtig?

Weil eKomi zu den Ausnahmen gehört.

Unsere Lösung des DSGVO-Blockchain-Problems ist eine sehr einfache: das sogenannte Trusted Profile, ein Blockchain-basiertes Reviewerprofil, in dem Kauf- und Feedbackdaten gespeichert werden. Die eKomi-Plattform speichert die sensiblen Daten aus jedem Trusted Profile außen der Kette, hält jedoch auf der Blockchain einen Verweis auf das Profil zusammen mit einem Hash-Wert vor. Passend zur oben genannten vierten Stufe schützt eKomi die Datenprivatsphäre, indem nur Inhaber eines vertrauenswürdigen Profils bestimmen can, wer ihr Profil einsehen darf.

Wenn Sie alle noch offenen Fragen zu einem DSGVO-konformen Feedbackmanagement in einem Gespräch klären wollen, wenden Sie sich bitte direkt an mich. Ich helfe Ihnen gerne dabei, so schnell und kosteneffizient wie möglich DSGVO-bereit zu werden.

von Michael Ambros, CEO und Gründer von eKomi

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